Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenversicherungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Die volljährigen, unverheirateten, nicht berufstätigen Kinder sind über den Privat-/Berufs-Rechtsschutz bis zum 27. Geburtstag mitversichert. Ein separater Verkehrs- oder Fahrer-Rechtsschutz ist max. bis zum 25. Geburtstag über die Mitgliedschaft der Eltern möglich.
In erbrechtlichen Streitigkeiten besteht Beratungs-Rechtsschutz. Weitergehende Tätigkeiten Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsanwältin sind nicht mitversichert.
In familienrechtlichen Angelegenheiten besteht Beratungs-Rechtsschutz. Alternativ können die Kosten für eine Mediation übernommen werden. Diese Kostenübernahme ist allerdings begrenzt.
Da auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen besteht, wurde die Schadenbearbeitung ausgegliedert und erfolgt ausschließlich durch die Badische Rechtsschutzversicherung AG.
Nein, der Berufs-Rechtsschutz greift in Ihrem Fall nicht. Hier wäre ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz notwendig, für den wir jedoch keine Gruppenversicherung anbieten.
Nein, das ist über die Gruppenversicherung leider nicht möglich.
Eine telefonische Rechtsberatung steht Ihnen unter der Telefonnummer 0721-98198555, von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, zur Verfügung. Diese können Sie bis zu 5x im Jahr nutzen. Die von Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung fällt bei den Telefonaten nicht an. Damit Ihnen die Fachanwält*innen helfen können, legitimieren Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer ab dem Buchstaben "R". Sie erhalten Auskünfte zu allen Themen, die nicht über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Nein, Sie haben freie Anwaltswahl.
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