Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die BMS und die Gruppenversicherungen. Sollten Sie eine Frage haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Haben Sie keine Mieteinnahmen, gilt der ortsübliche Quadratmeterpreis als Maßstab. Den nennt Ihnen die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Den Quadratmetermietpreis multiplizieren Sie mit der Gesamtwohnfläche des Hauses. Das Ergebnis daraus ist die Netto-Kaltmiete. Nun müssen Sie die Betriebskosten (Müll, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.) hinzurechnen. Die Summe multiplizieren Sie mit 12, so ergibt sich die Brutto-Jahresmiete.
Auch Eigentümer*innen von unbebauten Grundstücken benötigen diese Versicherung. Die Anmeldung wird zum Mindestbeitrag erfolgen. Bitte vermerken Sie jedoch auf dem Anmeldeformular, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. Das Anmeldeformular finden Sie im Mitgliederportal unter Dokumente/Gruppenversicherungen/Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht.
Sofern Sie zur Gruppenversicherung für die Privathaftpflicht angemeldet sind, sind bis zu drei unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgröße von bis zu 2.000 qm beitragsfrei mitversichert. In diesem Falle müssen Sie der BdV Mitgliederservice GmbH die Gesamtgröße sowie die komplette Anschrift bekannt geben. Sollten mehr als drei Grundstücke oder Grundstücke von mehr als 2000 qm vorhanden sein, ist für alle Grundstücke eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig.
Normalerweise wird eine solche Versicherung über die Hausverwaltung für das gesamte Objekt abgeschlossen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist auch die Versicherung einer einzelnen Eigentumswohnung über die Gruppenversicherung möglich.
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