Gruppenversicherungen – guter Versicherungsschutz für Mitglieder

Die BdV Mitgliederservice GmbH (BMS) bietet Ihnen als Mitglied des Bund der Versicherten e. V. (BdV) die Möglichkeit, Ihre Risiken in vielen privaten Lebensbereichen abzusichern. Hiervon profitieren auch Personen, welche die Vorteile Ihrer Mitgliedschaft nutzen können. Dazu zählen beispielsweise Ihr/e Ehe-/Lebenspartner*in sowie Ihre Kinder.  

Ihre Vorteile der Gruppenversicherungen:

  • Optimaler Versicherungsschutz: Die Bedingungen orientieren sich an den Empfehlungen des BdV für eine gute Versicherung (K. o.-Kriterien).
  • Automatische Verbesserungen: Die BMS hat eine starke Verhandlungsposition und vereinbart mit dem Versicherer regelmäßig Verbesserungen, welche für die bestehenden Versicherungen eingeführt werden und damit auch Ihrer Anmeldung zu Gute kommen.
  • Niedrige Versicherungsbeiträge: Der Versicherer zahlt keine Provision an die BMS. Zudem übernimmt die BMS die Verwaltung der Anmeldungen zu den Gruppenversicherungen für den Versicherer. Dafür erhebt die BMS ein geringes Verwaltungsentgelt. Dies ist vergleichsweise günstig. Alle Kostenvorteile geben wir unvermindert an Sie weiter.
  • Verbraucherschutz als Herzensangelegenheit: Es steht allein das Interesse der Gruppenversicherten im Vordergrund.
  • Eigene Schlichtungsstelle: Sind Sie mit der Leistung im Versicherungsfall nicht einverstanden, überprüft die unabhängige BdV-Schlichtungsstelle die Regulierung und kann unter bestimmten Voraussetzungen verbindlich zu Lasten des Versicherers entscheiden.

Der BdV ist eine der bedeutendsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands und setzt sich offensiv für die Rechte der Versicherten ein.

Falls Sie Interesse an unseren Gruppenversicherungen haben und Mitglied werden möchten, klicken Sie bitte auf den Link „Werden Sie BdV-Mitglied".

 

Verbraucherschutz und Versicherungen – kein Widerspruch!

 

 

 

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Aktuell

Privathaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz bei Schnee und Eis

Wenn Schnee und Eis die Gehwege und Auffahrten unsicher machen, müssen diese geräumt werden. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, müssen Eigentümer*innen beziehungsweise Mieter*innen für dadurch entstandene Schäden haften. Insbesondere Mieter*innen wissen oft nicht, dass auch sie für den Räumdienst zuständig sein können – wenn dies per Mietvertrag auf sie übertragen wurde.

Eine Privathaftpflichtversicherung – die man auch unabhängig von Schnee und Eis haben sollte – greift bei Schäden, die Dritten entstehen, wenn jemand auf einer nicht geräumten Fläche vor Ihrer Haustür ausgerutscht ist. Die private Haftpflichtversicherung prüft aber auch, ob gegen Sie erhobene Schadensersatzansprüche begründet sind, und wehrt unbegründete ab.

Hauseigentümer*innen, die ihr Haus vermieten und dort nicht selber wohnen, sollten prüfen, ob sie zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Denn insbesondere in älteren Privathaftpflichtversicherungsverträgen ist dieses zusätzliche Risiko oftmals abgedeckt.

 

 

 

 

Privathaftpflichtversicherung

Achtung Skireisende!

Für alle, die eine Skireise nach Italien planen, haben wir einen wichtigen Hinweis: Fahren Sie ohne diesen Nachweis beziehungsweise den Versicherungsschutz, droht Ihnen ein Bußgeld.

Wenn Sie über die Gruppenversicherung haftpflichtversichert sind, können Sie beruhigt auf die Piste: Hier besteht grundsätzlich Versicherungsschutz für die Ausübung von Sport – also auch für das Ski-, Snowboardfahren und Rodeln. Das gilt auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts in Europa – beispielsweise Italien.

Sie benötigen daher keine Tagespolice vor Ort. Um eine Bestätigung Ihres Privathaftpflichtversicherungsschutzes zu erhalten, melden Sie sich einfach bei uns.

 

 

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude-Faktoren ab 1. Januar

Wie jedes Jahr gibt es auch zum 01.01.2024 neue Faktoren in der Wohngebäudeversicherung. Diese dienen dazu, dass im Schadenfall eine Entschädigung zum Neuwert stattfinden kann. Der Neuwert- oder Beitragsfaktor gibt die aktuellen Lohn- und Materialpreise wieder. Als Grundlage dienen der vom Statistischen Bundesamt im Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude (80 %) sowie der Tariflohnindex für das Baugewerbe (20 %).

Der Bauwert- oder Baukostenfaktor entspricht dem Baupreisindex für Wohngebäude und ermöglicht es, den Neubauwert der versicherten Immobilie zu ermitteln. Hierfür wird der Wert 1914 mit dem Faktor multipliziert.

Die neuen Faktoren für 2024: Beitragsfaktor / Baukostenfaktor = 25,87 / 21,345

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